für die Arbeit der ev.- luth. Kirchengemeinde St. Martin Nienstedt-Förste
Zweck des Fördervereins (Auszug aus der Satzung von 2006)
§ 2 Zweck, Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein hat die Aufgabe, die Arbeit der Kirchengemeinde St. Martin Nienstedt-Förste im Verbund mit den Gemeinden des Kirchenkreises Osterode am Harz, die zum Erhalt der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Nienstedt-Förste beitragen, finanziell zu fördern. Die Förderung erfolgt im wesentlichen
• in Form einer finanziellen Zuwendung an den Kirchenkreis Osterode am Harz, um Sparmaßnahmen der Landeskirche im Personalbereich zu kompensieren. Ziel ist es, einen Abbau der Pfarrstellen in den Gemeinden des Kirchenkreises Osterode am Harz möglichst zu verhindern.
• durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Voraussetzungen für die kirchliche Arbeit in der Kirchengemeinde St. Martin Nienstedt-Förste.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des 2. Teils, 3. Abschnitts der Abgabenordnung 1977 vom 16.3.1976.