Der Friedhof in Nienstedt liegt in der Trägerschaft der Kirchengemeinde Nienstedt-Förste.
Grabschmuck auf den Namensplatten bitte bis 21. März abräumen
Bitte den Grabschmuck auf den Namensplatten der
Rasenreihengräber bis Freitag, den 21. März 2026 entfernen!
Mit der Entscheidung für ein Rasenreihengrab mit Namensplatte wurde sich auch auf den Verzicht auf jegliche Art von Grabschmuck entschieden!
Für die Ablage von vergänglichem (kompostierbarem) Grabschmuck ist die gepflasterte Fläche vor dem Gedenkstein vorgesehen.