Grabschmuck auf den Namensplatten bitte bis 28.03.2022 abräumen
Bitte den auf den Namensplatten der Rasenreihengräber abgelegten Grabschmuck bis zum 28.03.2022 abräumen.
Mit der Entscheidung für ein Rasenreihengrab mit Namensplatte wurde sich auch für den Verzicht auf jegliche Art von Grabschmuck entschieden.
Die Pflege des Grabfeldes obliegt der Kirchengemeinde/der Friedhofsverwaltung und kann satzungsgemäß nur durchgeführt werden, wenn in der Zeit von April bis November die Namensplatten frei von Grabschmuck sind.
Am 28.03.2022 dort noch liegender Grabschmuck wird daher von der Friedhofsverwaltung eingesammelt. Für den abgeräumten Grabschmuck wird keine Haftung übernommen.