Neben vergänglichem Grabschmuck werden von Angehörigen auch bleibende Gestaltungselemente wie Engel, Kreuze, Windlichter oder Steine mit Gedenksprüchen am Gedenkstein abgelegt.
Auch diese Beigaben werden von der Friedhofverwaltung regelmäßig entfernt, um den Platz immer wieder für neuen Grabschmuck vorzuhalten.
Es scheint für manche Hinterbliebene schwer, die Folgen der Entscheidung für ein pflegeleichtes Grab mit Namensplatte zu akzeptieren – dabei soll es Erleichterung sein und ist es auch.
Tod, Verlust, Trauer, persönliches Empfinden - und auf der anderen Seite eine „Gestaltungsordnung“: Dass es hier Konflikte gibt, lässt sich nicht vermeiden.