Friedhofsordnungen

Bitte unbedingt beachten:

An die Angehörigen und Besucher des Friedhofes Nienstedt:

Bitte entfernen Sie den Grabschmuck auf den Namensplatten der Rasenreihengräber bis zum 31. März!

Mit der Entscheidung für ein Rasenreihengrab mit Namensplatte haben Sie sich auch für den Verzicht auf jegliche Art von Grabschmuck entschieden!
Die Pflege des Gräberfeldes obliegt der Kirchengemeinde und kann nur unter dieser Voraussetzung durchgeführt werden:
     Der Kirchenvorstand duldet vom Ewigkeitssonntag bis zum 31. März des Folgejahres den abgelegten Grabschmuck.
     Ab 1. April wird der Grabschmuck vom Friedhofsgärtner konsequent abgeräumt.

Wir übernehmen keine Haftung für zum angekündigten Termin abgeräumte Engel, Sprüche-Gedenksteine, Grablichte oder sonstige Deko- und Gedenkartikel.
Für die Ablage von vergänglichem (kompostierbarem) Grabschmuck ist die gepflasterte Fläche vor dem Gedenkstein vorgesehen.
Der Kirchenvorstand