Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung

Nachricht St. Martin Nienstedt, 16. September 2019
2019-04-22-Friedhof

Die Neufassungen der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Nienstedt wurden vom Kirchenvorstand am 13.08.2019 verabschiedet und im Amtsblatt des Landkreises Göttingen veröffentlicht.

Mit der Friedhofsordnung wurde u.a. die bisherige 10-Jahres-Frist bei Feuerbestattungen in bestimmten Abteilungen des Friedhofs aufgehoben (Abt. I + II, links vom Hauptweg). Dort ist jetzt eine 2. Bestattung auch nach mehr als 10 Jahre nach der 1. Bestattung möglich.

Die Friedhofsgebühren wurden moderat an landeskirchliche Standards angepasst.

 

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