Der auf den Namensplatten der Rasenreihengräber abgelegte Grabschmuck wird am 28.03.2022 von der Friedhofsverwaltung eingesammelt. Für den abgeräumten Grabschmuck wird keine Haftung übernommen.
Mit der Entscheidung für ein Rasenreihengrab mit Namensplatte wurde sich auch für den Verzicht auf jegliche Art von Grabschmuck entschieden.
Die Pflege des Grabfeldes obliegt der Kirchengemeinde/der Friedhofsverwaltung und kann satzungsgemäß nur durchgeführt werden, wenn in der Zeit von April bis November die Namensplatten frei von Grabschmuck sind.