Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung

Nachricht St. Martin Nienstedt-Förste, 09. Oktober 2020

Mit Inkrafttreten des 1. Nachtrags zur Friedhofsordnung können nun auch die pflegefreien Urnengrabstätten auf dem Friedhof in Nienstedt erworben werden (siehe § 15 d "Pflegefreie Urnengrabstätten (Abt. IV) der Friedhofsordnung).
Die dafür anfallenden Gebühren sind in der Friedhofsgebührenordnung (Stand: 24.09.2020) festgelegt.

Auskünfte zu der neuen Grabform bzw. zu allen Bestattungsformen auf dem Friedhof in Nienstedt erteilt die Friedhofsverwaltung.
 

Friedhofsordnung und -gebührenordnung

Friedhofsbeauftragter

Frank Pätzold
Tel.: 05522 84403

Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung

mittwochs von 15 - 17. Uhr
im Pfarrbüro, An der Pfarre 6 in Nienstedt.
Tel.: 05522/82361