Mit Inkrafttreten des 1. Nachtrags zur Friedhofsordnung können nun auch die pflegefreien Urnengrabstätten auf dem Friedhof in Nienstedt erworben werden (siehe § 15 d "Pflegefreie Urnengrabstätten (Abt. IV) der Friedhofsordnung).
Die dafür anfallenden Gebühren sind in der Friedhofsgebührenordnung (Stand: 24.09.2020) festgelegt.
Auskünfte zu der neuen Grabform bzw. zu allen Bestattungsformen auf dem Friedhof in Nienstedt erteilt die Friedhofsverwaltung.