Nun ist es soweit: das Grabfeld mit den pflegefreien Urnengräbern ist zur Belegung freigegeben. Nach letztmaligen Absprachen mit dem Kirchenamt, konnten die überarbeitete Friedhofsordnung und Gebührenordnung unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die neue Anlage bietet die Möglichkeit, dass jedes Grab mit 2 Urnen belegt werden kann. Der Grabstein wird durch die Hinterbliebenen selbst angeschafft und gestaltet. Ein Fundament für das Grabmal ist bereits vorhanden. Bei der Beschaffung des Grabmales sind die Richtlinien für pflegefreie Grabstätten in Abteilung IV der Friedhofsordnung zu beachten. So dürfen nur stehende Grabmale errichtet werden derenMaße eine Höhe von 70cm und eine Breite von 45cm nicht überschreiten. Liegende Grabmale (Kissen) sind nicht zulässig. Die immer grünen Grabflächen werden durch den Friedhofsträger (Kirchengemeinde) für die Zeit der Nutzungsdauer gepflegt, so das Hinterbliebene keine weiteren Grabpflegearbeiten vornehmen müssen. Für Trauerfloristik und anderen Blumenschmuck ist auch wie bei den Urnenrasengräbern eine Ablagestelle (Gedenkstein) vorgesehen.
Bei Fragen zu den neuen pflegefreien Gräbern und auch zu den anderen Bestattungsformen steht die Freidhofsverwaltung gerne während der neu Sprechzeiten (mittwochs 15:00-17:00) im Pfarrbüro zur Verfügung.